Verband: Stromkunden zahlen Mio. Euro zu viel !
Studie: Versorger missbrauchen Energiewende für Preisaufschläge
Verbraucher in Nordrhein-Westfalen zahlen Millionen zu viel für Energie. Der Grund: Viele Grundversorger instrumentalisieren die Energiewende und geben die steigende EEG-Umlage in unangemessener Höhe an die Kunden weiter, behauptet die Verbraucherzentrale NRW.Sie hätten die gesetzlichen Umlageerhöhungen zum Jahresbeginn für Preiserhöhungen bis zum Zweieinhalbfachen der angemessenen Summe missbraucht, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Klaus Müller, in Düsseldorf. Kunden wird daher empfohlen, mit dem Musterbrief den günstigsten Tarif anzufordern. Mehr zum Thema
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Jeder zweite Versorger legt Kosten auf Verbraucher umGrundlage der Kritik ist eine landesweit angelegte Studie über die Preiserhöhungen von Januar bis Mai 2013. Demnach lade jeder zweite Grundversorger seine Zusatzkosten auf die Verbraucher auf, obwohl die Bezugskosten für Strom an der Börse erheblich gesunken sind.
RWE zum Beispiel nehme als Grundversorger für 167 Kommunen gut ein Viertel mehr ein, als es durch gestiegene Umlagen und Netzentgelte erklärbar wäre. Andere Unternehmen würden der Untersuchung zufolge das Anderthalbfache ihrer Zusatzkosten auf den Strompreis aufschlagen - die Energieversorgung Beckum sogar um das Zweieinhalbfache.
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Allein die rund 3,5 Millionen Verbraucher in der Grundversorgung in Nordrhein-Westfalen zahlten dadurch in diesem Jahr über 50 Millionen Euro mehr als es angemessen gewesen wäre. Die gerechtfertigte Zusatzbelastung wegen der Ökostrom-Zulagen liege für einen Zwei-Personen-Haushalt mit 2700 Kilowattstunden Jahresverbrauch bei gut 70 bis 80 Euro, sagte Müller. Der Verlierer des Tests, die "Energieversorgung Beckum" habe aber 266 Prozent aufgeschlagen - 219 statt 82 Euro.
Fehlende InformationspolitikNeben den enormen Preisabschlägen kritisiert die Verbraucherzentrale auch die Informationspolitik der Anbieter. Die Verbraucherschützer werfen den Unternehmen vor, dass diese die sinkenden Beschaffungspreise für Strom in Kundenbriefen nicht erwähnen, vielmehr würden die Unternehmen die Energiewende und die steigende EEG-Umlage als Begründung hochstilisieren.
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Verbrauch
Insgesamt 60 Prozent der Briefe werden demnach als nicht transparent eingestuft: Entweder fehle der Name des Stromtarifs oder für Verbraucher bleibe undurchsichtig, dass es in den Schreiben um bevorstehende Preiserhöhungen geht.
Kunden haben nach Strompreiserhöhung meist SonderkündigungsrechtEbenso werde laut der Studie jedem dritten Kunden vorenthalten, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Oft sei in den Vertragsbedingungen von Sondervertragskunden eine Kündigung wegen steigender Steuern und Abgaben ausgeschlossen, erklärt zudem Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Daher hätten manche Anbieter ihren Kunden sogar das Sonderkündigungsrecht verweigert. Aus Sicht des Verbraucherschützers ist das jedoch unzulässig: "Der Versorger ist ja nicht verpflichtet, die Umlage an den Kunden weiter zu geben."
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Betroffene sollten sich daher an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn der Stromanbieter eine Sonderkündigung ablehnt. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos.
"Schwarze Schafe" bestrafenDie Verbraucherzentrale werde deshalb die "Schwarzen Schafe" abmahnen und notfalls vor Gericht ziehen, sagte Müller. Außerdem appelliere die Organisation an die Politik, dieses Vorgehen im Sinne der deutschen Haushalte besser zu kontrollieren.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Stromkunden in der Grundversorgung per Musterbrief sich beim eigenen Anbieter nach einem günstigeren Tarif zu erkundigen. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellen, könnten Haushalte ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und den Stromlieferanten wechseln.
Erste bundesweite Preis-CheckNach Müllers Worten war es der bundesweit erste umfassende Preis-Check nach einer Strompreis-Erhöhungswelle. Anfang 2013 war die EEG-Umlage deutlich auf 5,3 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Hinzu kamen weitere gesetzliche Erhöhungen.
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Quelle: dpa, t-online.de