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| Thema: Steueraffäre Uli Hoeneß: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage Di 30 Jul - 11:13 | |
| Steueraffäre Uli Hoeneß: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage !!
Uli Hoeneß wird wegen Steuerhinterziehung angeklagt (Quelle: imago/ eibner) Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen Bayern Münchens Präsidenten Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München müsse nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird. Mehr zum Thema
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Im April waren die Ermittlungen der Münchner Staatsanwälte gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung öffentlich bekanntgeworden. Der Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München hatte sich im Januar selbst bei den Finanzbehörden angezeigt. Ermittlung als Folge einer fehlerhaften Selbstanzeige Die Selbstanzeige war aber fehlerhaft, weshalb die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im März Privathaus und Büroräume von Hoeneß durchsucht hatte. Sie erließ auch einen Haftbefehl, der gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt wurde.
Entscheidung über Prozesseröffnung "nicht vor Ende September" Das Gericht teilte nun mit: "Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen." Vor der Entscheidung über die Eröffnung würden keine weiteren Einzelheiten zur Anklage mitgeteilt, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten würden. Steuersünder: Spektakuläre Fälle und Prozesse
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Steuerschulden bereits verjährt? Vor wenigen Tagen sagte Hoeneß noch: "Ich bin zuversichtlich, dass es eine gute Lösung gibt". Zuvor hatte es in Berichten geheißen, die Staatsanwaltschaft München II wolle zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragen, zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen. Das mögliche Urteil könne deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil von Hoeneß' rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden bereits länger als fünf Jahre zurückliege und damit verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil beträgt demnach etwas weniger als eine Million Euro - und damit unter der Grenze, ab der eine Bewährungsstrafe laut Bundesgerichtshof nicht mehr möglich sein soll.
Quelle: sid, rtr, dpa, t-online.de |
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